CDU-Pläne für Lohnuntergrenzen sind unzureichend
Zum Vorschlag der CDU-Fraktion zur Ausgestaltung eines Mindestlohnes erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Die CDU spricht sich weiter gegen einen allgemeinen und fairen Mindestlohn aus. Schon der Begriff Mindestlohn ist falsch gewählt für die CDU-Pläne, die nur für wenige Arbeitnehmer spürbar höhere Löhne bringen werden.
Ein Mindestlohn sollte die Mindestbezahlung für Arbeit regeln, egal, wer diese Arbeit wo in Deutschland erledigt. Das ist einfach und für alle durchschaubar. 8,50 Euro pro Stunde sollte die rote Linie nach unten sein, unter die kein Arbeitgeber gehen darf. Die Union will stattdessen branchen- und regionalspezifische Untergrenzen. Dieser Flickenteppich sorgt nur für Verwirrung. Viele Arbeitnehmer werden auf die ihnen zustehenden Rechte verzichten, weil sie schlicht nicht wissen, welcher Mindestlohn für sie gilt. Es wird möglicherweise Jahre dauern, bis für alle Branchen und Regionen Mindestlöhne ausgehandelt sind.
Auch die Entscheidung der Union, bestehenden Tarifverträgen Vorrang zu geben vor neu ausgehandelten Lohnuntergrenzen ist eine Entscheidung gegen die Idee des Mindestlohns. Wenn ein Tarifvertrag einen Mindestlohn unterbieten kann, ist das eben kein Mindestlohn.
Gesetzlicher Mindestlohn und Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen vermeiden Kinderarmut
26.01.2012 - Anlässlich der neuen Zahlen zu Kinderarmut erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Ziegler:
Es ist gut, dass die Zahl der armen Kinder gesunken ist. Die Zahlen geben jedoch keinen Anlass, innezuhalten und untätig zu sein.
Gerade die nach wie vor hohen Armutsquoten von Alleinerziehenden sind alarmierend. Ebenso besorgniserregend sind die Bedingungen für Menschen im Niedriglohnsektor. Hier kumulieren schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne zu enormen Belastungen für die betroffenen Familien.
Die SPD hat hier pragmatische und wirkungsvolle Lösungen präsentiert:
Die Vorschläge für das Neue Kindergeld würden Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen helfen. Es sieht ein erhöhtes Kindergeld von bis zu 324 Euro speziell für jene vor, die durch ihr Erwerbseinkommen gerade genug für sich selbst verdienen, nicht aber für ihre Kinder. Gemeinsam mit einem gesetzlichen Mindestlohn könnte das Neue Kindergeld Hunderttausende von Kindern aus Armut befreien.
Um den Kitaausbau zu forcieren, schlagen wir zusätzliche Bundesmittel, einen Krippengipfel und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für Alleinerziehende vor. Bundesministerin Schröder müsste nur begreifen und dann zugreifen. Stattdessen schaltet sie auf stur, bleibt untätig und sieht zu, wie die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz scheitert.
Bei den Ganztagsschulen sieht es nicht besser aus. Auf dieser Bildungsbaustelle tummelt sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot gar nicht mehr. Deshalb bringen wir heute einen Antrag zur Aufhebung des Kooperationsverbots in den Bundestag ein, um endlich wieder eine bessere Bildungsfinanzierung durch Bund und Länder zu ermöglichen.