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Hans-Ulrich PFAFFMANN

Keine Einschränkung des Datenschutzes
durch ACTA

Zum geplanten Aktionstag gegen das ‚Anti-Counterfeiting Trade Agreement‘ (ACTA) erklärt der Vorsitzende der Münchner SPD, Hans-Ulrich Pfaffmann: „Der Verhandlungsprozess, in dem ACTA entwickelt wurde, war absolut intransparent – wie leider viele der Handelsabkommen, die auf europäischer Ebene abgeschlossen werden. Durch solche Prozesse werden demokratisch legitimierte Parlamente vor vollendete Tatsachen gestellt. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie!“

Bei dem nun vorliegenden Vertragstext gibt es viele gut begründete Bedenken: Hauptkritikpunkt ist der Eingriff in den Datenschutz des Einzelnen. Natürlich müssen aus Sicht der Münchner SPD die Rechte der Kreativen im Internet geschützt werden. Dennoch darf ACTA nicht, um das Urheberrecht zu schützen, unverhältnismäßige Sanktionen und Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen legitimieren. Die Münchner SPD hat sich schon frühzeitig gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, da sie den Datenschutz des Einzelnen als hohes Gut ansieht.

Hans-Ulrich Pfaffmann: „ACTA darf nicht genutzt werden, um über die Hintertür die Vorratsdatenspeicherung im Netz einzuführen. Wir fordern das Europäische Parlament und den Bundestag auf, ACTA nur zuzustimmen, wenn alle Bedenken ausgeräumt sind. Wenn dies nicht möglich ist, dann muss ACTA neu verhandelt werden.“

Kerstin WESTPHAL

Bundesregierung drückt sich um ACTA

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Bundestagsabgeordnete müssen Verantwortung für ACTA übernehmen

"Die Bundesregierung will die Suppe nicht auslöffeln, die sie sich selber eingebrockt hat", kritisierte die fränkische SPD-Europaabgeordnete Kerstin Westphal das Vorhaben der deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Entscheidung über das ACTA-Abkommen im Deutschen Bundestag zu vertagen und zunächst eine Entscheidung des Europäischen Parlaments abzuwarten. „Auch kritische Absichtserklärungen von Bundestagsabgeordneten der CSU und FDP nützen nichts, wenn sie nicht für die Grundfreiheiten kämpfen wollen“, so Kerstin Westphal.

Das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das im Auftrag der deutschen Bundesregierung und der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission mit Ländern außerhalb der EU verhandelt wurde, soll Produkt- und Markenpiraterie bekämpfen. Allerdings wurde auch ein sehr fragwürdiger Teil zum Urheberschutz im Online-Bereich eingeführt. Zivilbevölkerung, Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten eine Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten und haben für den morgigen Samstag europaweit zu Demonstrationen gegen das Abkommen aufgerufen.

Auch Kerstin Westphal kritisiert das undifferenzierte Abkommen: "Der Kampf gegen Produktpiraterie ist im Interesse von Jobs in Europa notwendig", erklärte sie. Jedoch stellte sie gleichzeitig klar: "Regelungen, wie etwa für den Online-Bereich, dürfen nicht dazu führen, dass Grundrechte und die Freiheit im Internet eingeschränkt werden oder der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aufgeweicht werden."

Ebenso kritisiert die SPD-Europaabgeordnete die Geheimhaltung der Verhandlungsdokumente, die erst auf Druck des Europäischen Parlaments öffentlich gemacht wurden. Den Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete sie als Farce: "Die Bundesregierung gehörte zu den großen Befürwortern des Abkommens und bekommt nun angesichts der wachsenden Proteste kalte Füße. Die Verantwortung dann allein auf das Europäische Parlament zu schieben, ist dreist."

Zudem machte sie deutlich, dass es im Falle einer Ablehnung des Abkommens im Europäischen Parlament gar nicht mehr zu einer Abstimmung im Bundestag kommen würde. "Das Abkommen wäre in diesem Fall vom Tisch", stellt Kerstin Westphal klar.

Gemeinsam mit der Juso-Hochschulgruppe organisiert Kerstin Westphal eine Veranstaltung zu ACTA. „Wir werden das ACTA-Abkommen am 20. April mit dem handelspolitischen Sprecher der Sozialdemokraten im Europäische Parlament Bernd Lange genau unter die Lupe nehmen“, sagt Kerstin Westphal.

Lars KLINGBEILBurkhard LISCHKA

Streit um unsinnige Vorschläge zu Warnhinweisen endlich beenden

09.02.2012 - Anlässlich der Debatte in der Bundesregierung über Warnhinweismodelle bei Urheberrechtsverletzungen erklären der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka und der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Am Freitag hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen herausgegeben. Diese Studie weist aus unserer Sicht erhebliche fachliche Mängel auf. Noch am gleichen Tag hat sich die Unionsfraktion für ein solches Warnhinweismodell ausgesprochen und die Provider und Rechteinhaber aufgefordert, sich zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell zu einigen. Der FDP-Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat angekündigt, dass auf der Grundlage der nun veröffentlichten Studie im Wirtschaftsdialog beim Bundeswirtschaftsministerium noch im ersten Halbjahr 2012 eine Entscheidung über ein Warnhinweismodell getroffen werden soll und dass - wenn auch dieser Anlauf der Selbstregulierung scheitern sollte - die Bundesregierung in der Pflicht sei, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen.

Gestern hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger unter Berufung auf den Koalitionsvertrag erklärt, dass es in Deutschland keine Sperrung von Internetzugängen wegen Urheberrechtsverletzungen und keine Warnhinweise geben werde. Gleichzeitig hat sie sich vom internationalen Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) distanziert, welches das Bundeskabinett Ende vergangenen Jahres beschlossen hat und welches in Kürze von der Bundesregierung unterzeichnet werden soll.

Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen unsinnigen Streit über rechtlich fragwürdige Instrumente endlich zu beenden und eindeutig klarzustellen, dass sie auf diese Instrumente verzichten und sich auf europäischer und internationaler Ebene gegen derartige Bestrebungen einsetzen wird. Alle aktuell diskutierten Vorhaben haben eines gemeinsam: Der überwiegend untaugliche Versuch, Grund- und Freiheitsrechte im Interesse einer angeblichen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen aufzuweichen, ist nicht akzeptabel und auch nicht im Interesse der Urheber und der Rechteinhaber. Die SPD-Bundestagsfraktion wird allen Vorhaben, die auf eine flächendeckende Überwachung der Kommunikation, Internetsperren und Internetzugangssperren sowie auf eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und die Inpflichtnahme von Internetzugangsprovidern als Hilfssheriffs zielen, die Zustimmung verweigern.

Christine LAMBRECHT

Geheimverhandlungen bei ACTA-Abkommen müssen Geschichte sein

13.02.2012 - Zur Verschiebung der Unterzeichnung des umstrittenen ACTA-Vertragswerks zur Durchsetzung von Urheberrechten erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Dass die Bundesregierung das ACTA-Abkommen nicht unterschrieben hat, ist erst einmal zu begrüßen, auch wenn der Schritt von der üblichen Kakophonie aus der Regierungskoalition begleitet wurde. Zu viele Fragen zu rechtlichen Auswirkungen bleiben offen, zu viele Unterlagen aus den Verhandlungen wurden bis heute nicht veröffentlicht.

Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Viele Produktfälschungen sind nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch gefährlich, wenn zum Beispiel ein gefälschtes Medikament auf den Markt kommt. Es muss aber stark bezweifelt werden, ob dieses Ziel mit dem ACTA-Abkommen erreicht werden kann. Wenn hier in Hinterzimmern unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, dann muss das alarmieren. Besonders problematisch sind die Regelungen zur Rechtsdurchsetzung im Internet. In den Verhandlungen wurde hier nicht sauber getrennt zwischen der Bekämpfung von Produktfälschungen und Fragen, die das Internet und die digitale Welt betreffen. Hier enthält das Abkommen zu schwammige Formulierungen, die extrem weit ausgelegt werden können. Es entsteht eine Rechtsunsicherheit, weil zur Auslegung unklarer Begriffe Verhandlungsprotokolle herangezogen werden, die aber noch nicht veröffentlicht worden sind. Hier sollte in Hinterzimmern entschieden werden - gut dass dieses Vorhaben gestoppt wurde.

Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Es darf auch nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht.

Bei ACTA besteht die Gefahr, dass die Internetprovider verpflichtet werden, zu überwachen, welche Kunden sich was anschauen oder herunterladen. Es darf nicht sein, dass die Provider zu Hilfssheriffs gemacht werden.

Das Europäische Parlament und auch der Deutsche Bundestag müssen darauf bestehen, sich mit diesem Abkommen gründlich beschäftigen zu können. Solche Geheimverhandlungen müssen Geschichte sein, die fehlende Transparenz ist nicht länger hinnehmbar.

Brigitte ZYPRIES

Keine Verlässlichkeit im Handeln

13.02.2012 - Zur Debatte um das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur und Medien Brigitte Zypries:

Auch bei der Zeichnung internationaler Verträge geht es bei dieser Bundesregierung nach dem Motto: Was stört mich meine Entscheidung von gestern - oder: Rinn in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Es gibt auch in diesem Bereich keine Verlässlichkeit im Handeln. Am 30. November 2011 hat das Kabinett auf Vorschlag der Bundesjustizministerin entschieden, ACTA zu unterzeichnen. Am 8. Februar 2012 gilt dieser Beschluss nicht mehr - obwohl das Kabinett nichts anderes beschlossen hat. Nach Auffassung von Leutheusser-Schnarrenberger müsste nun erst mal das EU-Parlament entscheiden, ob es ACTA wolle oder nicht.

Da die in dem Abkommen enthaltenen Regelungen teils Unionszuständigkeiten, teils aber auch mitgliedstaatliche Kompetenzen berühren, handelt es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen. Das heißt, Vertragspartei ist neben der europäischen Union auch jeder Mitgliedstaat. Deutschland muss also eine eigene Entscheidung fällen und da ist die Frage erlaubt: Wie hat die Bundesregierung die Verhandlungen der Europäischen Kommission begleitet? Das Bundesjustizministerium als federführendes Ministerium hätte jederzeit den Verhandlungsstand und die verhandelten Inhalte bei der Kommission abfragen können. Wenn das schon unterblieb: Warum legt die Bundesjustizministerin jetzt nicht die Verträge auf den Tisch und belegt, woraus sich der fehlende Gesetzgebungsbedarf für Deutschland ergibt? Es macht doch keinen Sinn, die notwendige und wichtige Debatte über den Schutz geistigen Eigentums im Internet durch Unklarheit und Geheimnistuerei zu emotionalisieren. Wichtig ist vielmehr eine rationale Diskussion um die nötige Durchsetzung der Urheberrechte auch im Internet.

Bernd LANGE

Rechtliche Bewertung nur ein erster Schritt

Europäische Kommission lässt ACTA vom EuGH prüfen

22.02.2012 - Nach einem heutigen Beschluss der Europäischen Kommission soll das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden, um zu klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

Der SPD-Europaabgeordnete und handelspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Bernd Lange begrüßte die heutige Entscheidung: "Es ist ein erster notwendiger Schritt zu wissen, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Das hat nun auch die Europäische Kommission gemerkt."

Mit der Entscheidung reagierte die Europäische Kommission auf die heftigen Proteste in verschiedenen EU-Mitgliedsländern und im Europäischen Parlament. Vor allem Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten eine Einschränkung ihrer Freiheitsrechte im Internet.

Gleichzeitig wies der SPD-Politiker darauf hin, dass unabhängig von einer rechtlichen Bewertung das Europäische Parlament eine selbständige Entscheidung treffen wird. "Die rechtliche Prüfung durch den EuGH ist nur ein erster Schritt. Eine politische Bewertung werden die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament unabhängig vom Urteil des EuGH vornehmen", stellte er klar.

Der Handelsexperte Bernd Lange kritisierte: "Die Informationspolitik der Europäischen Kommission im Bezug auf ACTA war lange Zeit unzureichend. Ebenso bleiben viele Formulierungen im Text vage und unklar. Dies führt zu Recht zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung."

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